Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Tätigkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Leistung.
§ 2 Beteiligung Dritter am Vertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich die ggf. von ihm benannten Personen, welche die Beratungsleistung in Anspruch nehmen, in geeigneter Weise am Abschluss dieses Vertrages zu beteiligen.
§ 3 Schweigepflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen, Einsichtnahme
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen der Beratungstätigkeit für den Auftraggeber zu verwenden. Zur Weitergabe oder Offenbarung einer solchen Information bedarf der Auftragnehmer der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses so lange Stillschweigen zu bewahren, bis sie ohne einen Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Schweigepflicht der Öffentlichkeit bekannt geworden ist. - Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, dem Auftragnehmer insoweit lediglich nur Einsicht zu gewähren.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, so dass insbesondere Dritte keine Einsicht nehmen können.
- Unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche Schriftstücke und Materialien, zu deren Aufbewahrung er nach § 3, (3) verpflichtet ist, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
§ 4 Zahlungsfrist
Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
§ 5 Vorübergehende Verhinderung der Vertragsparteien
- Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 72 Stunden vor seinem Beginn ab, werden 75% des Auftragswertes als einmalige Ausfallgebühr erhoben. Anfallende Stornogebühren für Reisekosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Wird der Termin vom Auftraggeber fristgerecht – siehe §5 (1) – verschoben, fallen keine Ausfallgebühren an. Anfallende Stornogebühren für Reisekosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Sagt der Auftragnehmer einen Termin ab, so ist unverzüglich ein neuer Termin von ihm anzubieten.
§ 6 Rücktritt
Tritt der Auftraggeber weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin von dem Vertrag zurück, wird eine einmalige Ausfallgebühr von 25% des Vertragswertes erhoben. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, wird eine einmalige Ausfallgebühr von 50% des Vertragswertes erhoben. Tritt der Auftraggeber weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin von dem Vertrag zurück, wird eine einmalige Ausfallgebühr von 75% des Vertragswertes erhoben.
Ein frühzeitigerer Rücktritt bleibt kostenfrei. Anfallende Stornogebühren für Reisekosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 7 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Gerichtsstand
Sofern der Auftragnehmer keinen Wohnsitz im Inland begründet oder aber diesen aufgegeben hat, so ist für den Gerichtstand der Sitz des Auftraggebers maßgebend.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge.
§ 10 Rechtsauswahl
Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.